Präventionskurse

Wissenswertes

  • Ein Präventionskurs nach § 20 SGB V ist eine primärpräventive Maßnahme zum Schutz der Gesundheit.
  • Damit ein Präventionskurs von der Krankenkasse anerkannt wird, muss er viele Anforderungen, die dem GKV-Leitfaden entsprechen, erfüllen.
  • Der präventive Gesundheitssport findet ausschließlich in Gruppen statt.
  • Die Angebote sind zeitlich begrenzt.
  • Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an den Anbieter bezahlt.
  • Nach dem Kurs erhält der Kursteilnehmer eine Teilnahmebestätigung.
  • Mit der Teilnahmebestätigung können die Kursbesucher bei ihren Krankenkassen eine Bezuschussung beantragen (i.d.R. 75 % der Kursgebühr).

 


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